Hanisch Consulting GmbH – Beratung und Implementierung von KI-Tools in KMU
1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Hanisch Consulting GmbH und ihren Auftraggebern.
Die Hanisch Consulting GmbH ist spezialisiert auf die Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) hinsichtlich der Einführung, Implementierung und Optimierung von KI-Tools sowie der damit verbundenen Geschäftsprozessoptimierung.
Die Leistungen umfassen insbesondere: ◦ Analyse bestehender Geschäftsprozesse ◦ Beratung zu geeigneten KI-Anwendungen ◦ Entwicklung und Begleitung von Implementierungsstrategien ◦ Unterstützung bei der Auswahl, Installation und Integration von KI-Tools ◦ Schulung und Change Management im Rahmen der KI-Implementierung
Sämtliche Auskünfte per Telefon oder Internet sind unverbindlich. Verträge, Änderungen und Termine bedürfen der Schriftform (Brief oder in Ausnahmefällen E-Mail).
2. Vertragsbestandteile und Änderungen
Vertragsgrundlage sind der Beratungsvertrag, seine Anlagen sowie die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen (Briefing), auch wenn diese mündlich oder fernmündlich übermittelt wurden.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Besprechungsprotokolle gelten als verbindlich, sofern nicht binnen 2 Werktagen widersprochen wird.
Angebote sind freibleibend und maximal 2 Wochen gültig.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Hanisch Consulting GmbH zur Verschiebung von Projekten um die Dauer der Behinderung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung des Honorars erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an den im Rahmen des Projekts erbrachten Beratungs- und Implementierungsleistungen (z.B. Dokumentationen, Prozessmodelle, KI-Workflows), jedoch kein Eigentum an Software oder Tools selbst.
Hanisch Consulting GmbH behält das Recht, anonymisierte Projektergebnisse und Konzepte für Eigenwerbung zu verwenden.
Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte oder Mehrfachnutzungen bedarf der schriftlichen Zustimmung und ist honorarpflichtig.
Änderungen an gelieferten Konzepten oder Dokumentationen durch den Auftraggeber oder Dritte sind nur mit Zustimmung von Hanisch Consulting GmbH zulässig.
4. Vergütung & Zahlungsbedingungen
Es gilt die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung.
Bei längerer Projektdauer können Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen gefordert werden.
Reisekosten und Spesen für abgestimmte Dienstreisen sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Sonderleistungen (z.B. nachträgliche Änderungen, zusätzliche Schulungen) werden nach Aufwand berechnet.
Bei Rücktritt des Auftraggebers vor Projektbeginn gelten gestaffelte Stornogebühren gemäß Vertrag.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Zusatzleistungen
Unvorhersehbarer Mehraufwand (z.B. zusätzliche Anpassungen bei der KI-Integration) bedarf der Absprache und ist ggf. nachzuhonorieren.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt notwendigen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Auftragsvergaben an Dritte im Rahmen des Projekts erfolgen nur nach Rücksprache mit Hanisch Consulting GmbH.
Mit Abnahme der Leistung übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Nutzung und Weiterverarbeitung der gelieferten Konzepte, Dokumentationen und Empfehlungen.
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorgaben bei der Nutzung von KI-Tools verantwortlich, insbesondere bezüglich Datenschutz und IT-Sicherheit.
Hanisch Consulting GmbH haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der durch den Auftraggeber implementierten KI-Anwendungen.
7. Eigentumsvorbehalt
• Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, Quellcodes oder offenen Dateien, die im Rahmen der Beratung erstellt wurden.
8. Gewährleistung und Haftung
Hanisch Consulting GmbH haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für die Funktionsfähigkeit und dauerhafte Verfügbarkeit von KI-Tools Dritter übernimmt Hanisch Consulting GmbH keine Haftung.
Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei der Nutzung von KI-Systemen liegt beim Auftraggeber.
Für Software Dritter (insbesondere Open Source) gelten deren Lizenz- und Haftungsbedingungen.
9. Präsentationen und Unterlagen
Für Präsentationen kann ein angemessenes Honorar verlangt werden. Präsentationsunterlagen bleiben Eigentum von Hanisch Consulting GmbH und dürfen nur nach schriftlicher Freigabe weiterverwendet werden.
10. Leistungen Dritter
Von Hanisch Consulting GmbH beauftragte Subunternehmer oder freie Mitarbeiter gelten als Erfüllungsgehilfen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Mitarbeiter innerhalb von 24 Monaten nach Projektabschluss nicht ohne Mitwirkung von Hanisch Consulting GmbH zu beauftragen.
11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
Alle im Rahmen des Projekts entstandenen Arbeitsunterlagen verbleiben bei Hanisch Consulting GmbH.
Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
12. Vertragsdauer, Kündigung, Folgen
Ein Vertrag über eine einmalige Beratungs- oder Implementierungsleistung endet mit deren Fertigstellung.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Stornoregelungen jederzeit kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Für nicht erbrachte Leistungen kann Hanisch Consulting GmbH die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen oder eine Pauschale verlangen.
13. Streitigkeiten
Vor gerichtlichen Schritten ist ein Mediationsverfahren durchzuführen.
Bei Streitigkeiten über Qualität oder Honorierung werden externe Gutachten eingeholt. Die Kosten werden geteilt.
14. Datenschutz
Hanisch Consulting GmbH ist berechtigt, Kundendaten maschinell zu verarbeiten.
Die Weitergabe von Vertragsunterlagen an Dritte, insbesondere an Mitbewerber, ist untersagt.
15. Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber darf Ansprüche aus dem Vertrag nicht abtreten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Hinweis:
Diese Fassung ist auf die Beratung und Implementierung von KI-Tools in KMU zugeschnitten. Für eine rechtssichere und individuelle Anpassung empfiehlt sich die Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.