Hanisch Consulting GmbH führt keine Rechts- Steuer- oder Anlageberatung durch.
Hanisch Consulting GmbH stellt lediglich Informationen zu diesen Themen bereit.
Der Gegenstand des Vertrages ist Bestandteil aller Verträge mit der Hanisch Consulting GmbH. Regelungen,die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir dies schriftlich bestätigthaben. Diese AGB gelten für alle Vertragsabschlüsse mit Hanisch Consulting GmbH.
1.1 Sitz und Verwaltung von Hanisch Consulting GmbH
2.1 Grundlage für die Beratungs-Arbeit und Vertragsbestandteil sind neben dem Beratungs-Vertrag undseinen Anlagen die vom Auftraggeber schriftlich auszuhändigenden Unterlagen (Briefing). Wird das Briefingvom Auftraggeber der Hanisch Consulting GmbH mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so hat auch dieseForm der Übermittlung vertraglichen Bestand.
2.2 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
2.3 Besprechungsprotokolle, welche von Hanisch Consulting GmbH übersendet werden, sind verbindlich,wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht (2 Werktage).
3.1 Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglichvereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte, nicht jedochEigentumsrechte, an allen von Hanisch Consulting GmbH im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist undgilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Soweit nichts anderes vereinbartist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Hanisch Consulting GmbH bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumtwurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zuverwenden. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung imRahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, diebei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffenerAbmachungen bei Hanisch Consulting GmbH. Der Auftraggeber erhält kein Miturheberrecht, auch wenndieser durch Ratschläge, Ideen oder Anregungen im Schaffungsprozess eingebunden war.
3.2 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durchdas Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach demUrheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3 Hanisch Consulting GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) alsUrheber genannt zu werden. Hanisch Consulting GmbH darf die von ihr entwickelten Werbemittelangemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.
Hanisch Consulting GmbH behält sich – auch im Falle der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechtsan den Auftraggeber – ein unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke vor.
Hanisch Consulting GmbH ist berechtigt, in der Presse und auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf ihrerHomepage, mit Namen und/oder Firmenlogo des Auftraggebers die für diesen erbrachte Leistungdarzustellen und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
Hanisch Consulting GmbH hat das Recht, auf allen Werbemitteln und Werbemaßnahmen des Auftraggebersals Urheber genannt zu werden, soweit diese unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Diese Signierung undwerbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen HanischConsulting GmbH und Auftraggeber eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden.
3.4 Möchte der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten vonHanisch Consulting GmbH formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf erdazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hanisch Consulting GmbH.
3.5 Die Arbeiten von Hanisch Consulting GmbH dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeberbeauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auchdie von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Hanisch Consulting GmbH vomAuftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbartenHonorars zu.
3.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nichtim Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Hanisch Consulting GmbH.
3.7 Über den Umfang der Nutzung steht Hanisch Consulting GmbH ein Auskunftsanspruch zu.